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Gesundheitsamt - Zusätzliche Informationen:

ACHTUNG (Betrifft Schuleingangsuntersuchung):

Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorgelegt wird, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich. Darum lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen, falls dies noch nicht erfolgt ist. Sollte keine Untersuchung durchgeführt werden können, buchen Sie ihren Termin gleich mit einer schulärztlichen Untersuchung.


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